Die drei Schichten der Altersvorsorge

Die drei Schichten der Altersvorsorge bieten eine gute Einteilung der verschiedenen Vorsorgearten.⁠ ⁠

  1. In Schicht eins befinden sich neben der Deutschen Rentenversicherung u.a. auch die Basisrente und die Beamtenversorgung. Sie haben gemein, dass du kein Kapital entnehmen kannst, sondern deine Ansprüche als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Was du dorthin einzahlst, kannst du nicht wieder entnehmen. Beleihung, Vererbung oder Kündigung ist nicht möglich.⁠ ⁠
  2. In Schicht zwei findest du die staatlich geförderte Altersvorsorge. Dazu gehört die Riesterrente und die betriebliche Altersvorsorge. Kapitalentnahme ist zu Rentenbeginn möglich (Riester bis 30%) und der Staat fördert durch Zulagen, Steuer- oder Sozialversicherungsersparnis.⁠ ⁠
  3. In der dritten Schicht befindet sich alles weitere, was zur Altersvorsorge dient.
    Hier gibt es keine staatliche Förderung, dafür bist du in der Verwendung flexibel. Hierzu zählen alle Arten von ungeförderten Lebens- und Rentenversicherungen unabhängig davon, ob das Geld klassisch, indexorientiert oder fondsgebunden angelegt wird.
    Im weiteren Sinne zählen auch Fondssparpläne, Investitionen in Sachwerte und weitere Anlageformen dazu. Beachte, dass nur ein Versicherungsunternehmen eine lebenslange Rente abbilden kann!⁠ ⁠

Zu einer umfassenden Altersvorsorgeberatung gehört ein Überblick über alle Schichten. Was hast du schon, und wie viel wirst du im Alter (voraussichtlich) brauchen? Dann erst wird geschaut, welche Vorsorgeform(en) die richtige(n) für dich sind.⁠ ⁠

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#fragconny⁠

Verfasser: Cornelia Frankenberg, Versicherungsmaklerin, Ilmenau

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