Laut einer Auswertung des Bundesfinanzministeriums im Jahr 2020 werden nur etwa 52% aller bestehenden Riesterverträge voll gefördert. Damit wird für 48% aller Verträge das volle Zulagenpotential nicht ausgeschöpft. 22% aller Verträge erhalten nicht einmal die Hälfte der Zulagen.
Um die volle Zulage zu erhalten, musst du mindestens 4% deines Vorjahresbruttos in den Vertrag einzahlen (max. 2.100€ jährlich). Zu erwartende Zulagen werden direkt abgezogen.
Beispiel 1:
Du hast im Vorjahr 36.000€ brutto verdient und hast keine Kinder. 4% von 36.000€ sind 1.440€. Die zu erwartende Grundzulage sind 175€ und die ziehen wir davon ab. 1.440€-175€ = 1.265€ jährlich. Das ergibt einen Mindesteigenbeitrag zur Riester in Höhe von 105,42€ mtl. Deine staatliche Zulage ist 175€ pro Jahr.
Beispiel 2:
Vorjahresbrutto 30.000€ und du hast zwei Kinder (nach 2008 geboren), für die du Kindergeld bekommst. 4% von 30.000€ sind 1.200€. Davon ziehen wir die zu erwartenden Zulagen (2*300€ Kinderzulage und 175€ Grundzulage) ab und landen bei 425€ jährlich. Dein Mindesteigenbeitrag beträgt also 35,42€ mtl. Die staatliche Zulage ist 775€ pro Jahr.
Da der Mindesteigenbeitrag vom Einkommen abhängt, ist es wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob die Beiträge noch stimmen oder angepasst werden müssen ☝️. Auch Änderungen im Kindergeldbezug, weil du ein Kind bekommen hast oder weil das ganz große Kind nicht mehr kindergeldberechtigt ist, spielen eine Rolle.
Ich erlebe es leider ganz oft, dass Riesterverträge abgeschlossen und nie wieder angeschaut werden. Mal abgesehen davon, dass du durch eine kleine Anpassung wieder die vollen Zulagen erreichen kannst, trägt jeder gesparte Cent zu deiner Altersvorsorge bei.
Übrigens kannst du auch mehr als den Mindesteigenbeitrag sparen und dafür noch gefördert werden. Die Riesterrente kannst du nämlich jährlich bis 2100€ incl. Zulagen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Steuerklärung geltend machen.
Dabei findet eine Günstigerprüfung statt: Ist der Steuervorteil geringer als die Zulagen, bekommst du die Zulagen. Ist der Steuervorteil größer, gibt es erst die Zulagen und dann die Differenz als Steuererstattung.
Verfasser: Cornelia Frankenberg, Versicherungsmaklerin, Ilmenau