Grundlagen der Riester-Rente

Die Riesterrente wurde im Jahr 2002 eingeführt, um die damalige Kürzung in der Deutschen Rentenversicherung zu kompensieren. Versicherte sollen die Rentenkürzung durch eigenes Sparen ausgleichen und bekommen dafür eine Förderung.

Für deinen Riestervertrag bekommst du jährlich 175€ Grundzulage und für jedes Kind nochmal 300€ extra (vor 2008 geborene Kinder je 185€). Bist du unter 25 gibt es einen Starterbonus in Höhe von 200€ obendrauf.

Riestern kann jeder, der Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung zahlt. Die Beitragshöhe orientiert sich am Bruttoeinkommen des Vorjahres. Um die Vollen Zulagen zu erhalten, musst du jährlich mindestens 4% des Vorjahresbruttos inklusive der zu erwartenden Zulagen sparen. Der absolute Mindestbeitrag sind 60€, der Höchstbeitrag 2100€ jährlich.

Die Beiträge zur Riesterrente kannst du in der Steuerklärung im Rahmen des Sonderausgabenabzugs angeben. Dabei findet eine Günstigerprüfung statt. Ist der Steuervorteil geringer als die Zulagen, bekommst du die Zulagen. Ist der Steuervorteil größer, gibt es erst die Zulagen und dann die Differenz als Steuererstattung. Es kann sich also lohnen, mehr als den Mindesteigenbeitrag zu sparen.

Mit dem Erreichen deiner gesetzlichen Altersrente kannst du dir die Rente aus deinem Riestervertrag auszahlen lassen. Viele Anbieter erlauben, dass du 30% des angesparten Gelds als Kapitalzahlung entnehmen kannst. Der Rest wird verrentet (lebenslang). Die Riesterrente ist im Rentenbezug steuerpflichtig.

Versicherer sind übrigens (Stand 2021) verpflichtet, die Geldanlage der Riester so zu gestalten, dass zum Rentenbeginn mindestens 100% der eingezahlten Beiträge und Zulagen im Vertrag vorhanden sind.

Stirbst du vor Erreichen der Rente, können Hinterbliebene (Ehepartner*in, eigene Kinder) das Kapital in einen eigenen Riestervertrag übertragen und selbst weiter besparen,

Wird der Vertrag vor Erreichen der Altersrente gekündigt (von dir oder, im Todesfall, von deinen Hinterbliebenen), so liegt eine sog. förderschädliche Verwendung vor und die Zulagen und Steuervorteile müssen zurück gezahlt werden (Ausnahme: Wohnriester), Zinserträge daraus dürfen behalten werden.

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Verfasser: Cornelia Frankenberg, Versicherungsmaklerin, Ilmenau

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