Rentengarantiezeit – Das große Missverständnis

Es gibt kaum einen Begriff, der so viel Verwirrung aufwirft, wie „Rentengarantiezeit“.

Die meisten denken nämlich, dass der Begriff aussagt, wie lange man eine Rente erhält. Das stimmt aber (zum Glück) nicht.

Die Rentengarantiezeit dient zur Absicherung der Hinterbliebenen. Grundsätzlich erhältst aus deiner Rentenversicherung deine Rente lebenslang. Die Rentengarantiezeit gibt lediglich an, wie lange die Rente nach deinem Tod weitergezahlt wird, falls du zeitiger als geplant von deinem Recht auf Ableben Gebrauch machst.

Beispiel:
Du gehst mit 67 in Rente und hast eine Rentengarantiezeit von 15 Jahren vereinbart. Du stirbst mit 73, also 6 Jahre nach Rentenbeginn, bei einem Verkehrsunfall. Dann zahlt der Versicherer 9 weitere Jahre bis zum Ende der Rentengarantiezeit die Rente an deine Hinterbliebenen aus.
Stirbst du nach 30 Jahren Rentenbezug mit 97 an Altersschwäche, so erhalten deine Hinterbliebenen aus diesem Vertrag keine Leistung mehr, da die Rentengarantiezeit verstrichen ist.

Hättest du es gewusst?

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#fragconny

Verfasser: Cornelia Frankenberg, Versicherungsmaklerin, Ilmenau

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