Krankenversicherung für verbeamtete Personen

Bist du verbeamtet, stehst du im Dienst des Bundes oder der Länder. Du bist z.B. beschäftigt an einer Schule, in der Feuerwehr, bei der Polizei, der Bundeswehr, im Justizvollzug, in der Wissenschaft oder der Verwaltung.⁠

Du bist nicht angestellt, sondern bedienstet; deine Firma heißt Dienststelle und du bekommst kein Gehalt, sondern Besoldung.⁠

Deine Dienststelle hat dir gegenüber eine Fürsorgepflicht im Krankheitsfall. Wenn du nicht gerade Heilfürsorge in Anspruch nehmen kannst, bist du in der Regel beihilfeberechtigt. Das bedeutet, dass ein festgelegter Prozentsatz deiner Krankheitskosten von der Beihilfe getragen werden. Wie hoch der Beihilfesatz ist, ist z.B. davon abhängig, wo du beschäftigt bist und wie viele Kinder du hast.⁠

Der Beihilfeanspruch besteht für dich während der Dienstzeit und im Ruhestand und nicht nur du selbst, sondern auch deine Kinder und Ehepartner/in mit nur geringem Einkommen haben Anspruch auf Beihilfe.⁠

Du bist verpflichtet, den Teil deiner Krankheitskosten, den die Beihilfe nicht abdeckt, über eine private Krankenversicherung (PKV) selbst zu versichern (sog. Beihilfetarif). ⁠

Wie in jeder PKV fällt für jede versicherte Person ein individueller Beitrag an und beim Eintritt sind Risikofragen zu beantworten. Falls du Vorerkrankungen mitbringst, musst du mit einem Zuschlag oder einer Ablehnung rechnen. Hol dir beim Abschluss auf jeden Fall Unterstützung und mach das nicht allein! Die Wahl der PKV ist i.d.R. eine Entscheidung fürs Leben.⁠

Sollte die PKV z.B. aus gesundheitlichen Gründen keine Option sein, so kannst du dich auch freiwillig gesetzlich versichern und dein Beihilfeanspruch entfällt. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist einkommensabhängig und beitragsfreie Familienversicherung ist möglich.⁠

Beim Bund und in den meisten Bundesländern trägst du dann die vollen Kosten für die GKV selbst (2022: 14,0% + Zusatzbeitrag). In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen gibt es mittlerweile auch einen Zuschuss für die GKV, die sog. pauschale Beihilfe.⁠

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#fragconny

Verfasser: Cornelia Frankenberg, Versicherungsmaklerin, Ilmenau

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