Die Diensthaftpflichtversicherung

Viele Menschen freuen sich, wenn Sie die Möglichkeit bekommen, verbeamtet zu werden. Ein sicherer Arbeitsplatz, gutes Einkommen und eine Grundabsicherung bei Krankheit und im Alter.⁠

Allerdings bringt der Beamtenstatus auch viel Verantwortung mit sich – und Haftung!⁠

Verursachst du bei deiner Arbeit einen Schaden, so kannst du dafür haftbar gemacht werden (§839 BGB). Zwar sagt §34 des Grundgesetzes, dass Schadenersatzansprüche zuerst gegen den Dienstherren geltend gemacht werden müssen (es kann also keine dritte Person von dir direkt Schadenersatz erlangen), aber es besteht ein Rückgriffsrecht des Dienstherren. Hast du den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, kann deine Dienststelle von dir Schadenersatz fordern.⁠

Beschäftigte in der Privatwirtschaft haften zwar auch, jedoch gibt es hier Haftungsobergrenzen zum finanziellen Schutz der Angestellten (richtet sich nach der Schwere des Verschuldens und dem Einkommen). Beamte hingegen haften unbegrenzt.⁠

Für genau diese Fälle gibt es die sogenannte Diensthaftpflichtversicherung. Es ist im Prinzip eine private Haftpflichtversicherung mit dem Zusatzbaustein, der dich für Schäden in Ausübung deines Dienstes absichert. Sie ist für Beamte essentiell wichtig!⁠

Achtung: Bei Vorsatz ist auch die Diensthaftpflicht raus!⁠

Schadenbeispiele:⁠
1. Polizei: Durch Schüsse aus der Dienstwaffe werden Unbeteiligte verletzt. Es entsteht ein Personenschaden.⁠

2. Sozialamt: Durch einen Fehler wird für viele Menschen das Wohngeld zu hoch berechnet. Diese können es nicht zurückzahlen und es entsteht der Behörde ein finanzieller Schaden.⁠

3. Schule: Bei einem Experiment werden die Versuchsschritte nicht richtig erläutert. Dabei kommt es zu einem Sachschaden an Messgeräten der Schule.⁠

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#fragconny

Verfasser: Cornelia Frankenberg, Versicherungsmaklerin, Ilmenau

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