Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit (BU) und Erwerbsunfähigkeit (EU)? Das ist eine Sache, die ich in jeder Beratung zur Arbeitskraftsicherung erläutere.
Fangen wir doch mal mit einer Gemeinsamkeit an: Beides bedeutet, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage bist, zu arbeiten. Es besteht also ein direkter Bezug zum Arbeitsmarkt.
Berufsunfähig bist du, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Unfall, Krankheit oder Kräfteverfall nur noch weniger als 50% ausüben kannst.
Erwerbsunfähig bist du, wenn du, egal in welchem Beruf, nicht mal mehr 3 Stunden am Tag arbeiten kannst. Es muss dich also viel schlimmer erwischt haben als bei der Berufsunfähigkeit.
Beispiel1:
Ein KFZ-Mechaniker kann nach einem Bandscheibenvorfall statt 8 nur noch 2,5 Stunden in seinem Job arbeiten und ist demnach berufsunfähig. Allerdings könnte er nach einer Umschulung als Industriemechaniker wieder 6h/Tag arbeiten. Somit ist er nicht erwerbsunfähig.
Beispiel 2:
Eine wissenschaftliche Mitarbeiterin entwickelt eine Angststörung mit sozialer Phobie. Kontakt mit Menschen und auch kleine Aufgaben verursachen Herzrasen und Schweißausbrüche. Sie ist nicht in der Lage, auch nur 2h/Tag zu arbeiten, egal, in welchem Beruf. Sie ist berufsunfähig und erwerbsunfähig.
In den meisten Fällen ist man berufsunfähig, wenn auch Erwerbsunfähigkeit vorliegt (es gibt einige, wenige Ausnahmen). Andersherum sind viele berufsunfähige Menschen NICHT erwerbsunfähig.
Bist du erwerbsunfähig und erfüllst bestimmte Voraussetzungen, bekommst du die sogenannte Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung (ca. 38% vom Brutto). Es gibt auch die Möglichkeit, eine zusätzliche private Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Bist du berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig, bekommst du nix von der DRV (es sei denn, du bis vor 1961 geboren) und auch nix aus einer privaten EU-Versicherung. Hier hilft nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
#fragconny
Verfasser: Cornelia Frankenberg, Versicherungsmaklerin, Ilmenau