Versicherungen nach einer Trennung oder Scheidung

Eine Scheidung oder Trennung nach langer Beziehung ist meistens für beide Seiten sehr schmerzhaft. Neben dem Auflösen des gemeinsamen Lebensmittelpunktes kommen noch viele emotionale und bürokratische Herausforderungen auf die Beteiligten zu.⁠ Folgende Dinge solltet Ihr versicherungstechnisch beachten.⁠ ⁠

  1. Privathaftpflicht⁠
    So lange Ihr verheiratet seid, seid Ihr beide noch über den Familientarif der PHV versichert, auch mit getrennten Wohnungen. Wart Ihr nicht verheiratet, dann braucht Ihr bei räumlicher Trennung auch zwei einzelne Verträge.⁠ ⁠
  2. Rechtsschutz⁠
    Hier gilt das gleiche wie bei der Privathaftpflicht. Übrigens werden die Kosten einer Scheidung in der Regel nicht von einer Rechtsschutzversicherung gedeckt.⁠ ⁠
  3. Hausrat⁠
    Werden aus einer Wohnung wieder zwei, so bieten viele Versicherer vorübergehend (2-3 Monate) Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Spätestens danach sollte die Partei ohne Vertrag sich um neuen Versicherungsschutz bemühen.⁠ ⁠
  4. KFZ
    Änderungen am Fahrerkreis, der Fahrleistung, ein Umzug, ein Versicherungsnehmer- oder Halterwechsel bedingen auch Änderungen am KFZ-Vertrag.⁠ ⁠
  5. Personenversicherungen⁠
    Existieren Verträge, in denen Ihr beide, ggf. mit Kindern, als versicherte Personen aufgeführt seid (z.B. Unfall oder Krankenversicherung), so kann man in der Regel eine Vertragstrennung durchführen und jeder übernimmt seinen eigenen Versicherungsschutz als Versicherungsnehmer.⁠ ⁠
  6. Krankenkasse / private Krankenversicherung⁠
    Je nach Familiensituation ergeben sich Veränderungen in der Krankenversicherung. Das muss individuell geprüft werden.⁠ ⁠
  7. Bezugsrechte / Erbfolge⁠
    Prüft in euren Lebensversicherungen die Bezugsrechte im Todes- und Erlebensfall und führt ggf. Änderungen durch. Das kann sonst später ein böses Erwachen geben.⁠ Durch eine Scheidung gibt es Änderungen in der Erbfolge. Lasst euch hier auf jeden Fall rechtlich beraten!⁠ ⁠
  8. Rentenversicherung⁠
    Wenn Ihr verheiratet seid, kommt bei der Scheidung meist der Versorgungsausgleich über die Deutsche Rentenversicherung auf euch zu. Das betrifft auch bestehende Altersvorsorge.⁠ ⁠

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#fragconny⁠

Verfasser: Cornelia Frankenberg, Versicherungsmaklerin, Ilmenau

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