Dieser Begriff Rentenfaktor begegnet dir wahrscheinlich, wenn du dir z.B. (d)eine fondsgebundene Rentenversicherung anschaust.
In einer klassischen Rentenversicherung, in der deine Beiträge sicher angelegt und verzinst werden, kann der Versicherer von Anfang an eine Garantie über die Höhe der späteren Rente aussprechen.
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist das anders. Hier lässt sich nicht voraussagen, wie sich das Vertragsvermögen entwickelt, und somit kann auch keine garantierte Rente angegeben werden. In diesem Fall greift der Versicherer zum sogenannten Rentenfaktor. Dieser gibt an, wie hoch dein spätere Rente je 10.000€ Vertragsvermögen ist.
Beispiel:
In deinem Vertrag ist zu Rentenbeginn ein Vermögen von 150.000€. Der Rentenfaktor beträgt 25€ je 10.000€.
150.000€ sind 15x 10.000€. Damit ergibt sich eine monatliche Rente in Höhe von 15×25€=375€.
Die Berechnungsgrundlage für den Rentenfaktor ist die jeweils gültige Sterbetafel für die Rentenversicherung. In dieser findet man für jeden Geburtsjahrgang die statistische Lebenserwartung zum Zeitpunkt des Renteneintritts.
Da diese Sterbetafeln immer mal wieder angepasst werden müssen, weil sich die Lebenserwartung drastisch geändert hat (z.B. nach großen medizinischen Meilensteinen oder Pandemien), kann sich auch der Rentenfaktor ändern.
Deswegen ist es wichtig, dass dein Vertrag neben dem aktuellen Rentenfaktor auch einen garantierten Rentenfaktor enthält, der nicht unterschritten werden darf. Die Mindestkonditionen, die zu Vertragsabschluss bestehen, dürfen sich somit nicht verschlechtern (verbessern aber schon).
Der garantierte Rentenfaktor ist die Garantie des Versicherers für die Berechnungsgrundlage deiner späteren Rente.
#fragconny
Verfasser: Cornelia Frankenberg, Versicherungsmaklerin, Ilmenau