Die Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) umfasst viele verschiedene Tarifarten. Zu diesen gehören u.a.:

  1. Die Krankheitskostenvollversicherung,
    auch substitutive KV genannt, ist das, was man üblicherweise meint, wenn man sagt, dass man privat krankenversichert ist. Sie ersetzt (substituiert) die gesetzliche Krankenversicherung und umfasst laut § 193 Abs. 3 VVG mindestens ambulante und stationäre Heilbehandlung und begrenzt die Selbstbeteiligung auf max. 5000€ pro Jahr.
    Die meisten Tarife sind deutlich umfassender, schließen Zahnersatz und -behandlung mit ein und haben eine niedrigere Selbstbeteiligung. Wer nicht versicherungspflichtig in der GKV ist, kann eine solche private Krankenversicherung abschließen.
  2. Ergänzende Krankenversicherungen
    für gesetzlich versicherte für die Bereiche ambulant, stationär oder Zahnmedizin. Auch Auslandsreise-KVs gehören dazu.
  3. Tagegeldtarife (Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld)
  4. Kurtarife (Kurkosten-/ Kurtagegeldversicherung)
  5. freiwillige Pflegekosten- oder Pflegetagegeldversicherung

All diese Tarife haben folgende Gemeinsamkeiten:

  1. Die Tarifgestaltung ist ganz individuell, es herrscht Vertragsfreiheit. Deswegen darf sich das Versicherungsunternehmen auch aussuchen, ob es dich versichern möchte oder nicht. Dazu erfolgt bei Antragstellung eine umfassende Risikoprüfung.
  2. Die Leistung erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip. Du bist in erster Linie Selbstzahler und lässt dir im Nachgang deine Kosten durch die PKV erstatten.
  3. Im Gegensatz zur GKV müssen die Leistungen lediglich medizinisch notwendig sein und den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechen. Die meisten Tarife sorgen dafür, dass du eine qualitativ höherwertige Behandlung erhältst als in der GKV.
  4. Die Beitragsberechnung erfolgt individuell nach persönlichem Absicherungswunsch und Risiko. Für jede versicherte Person ist ein einheitlicher Beitrag zu zahlen.

Zusätzlich zu den o.g. Tarifen gibt es auch noch brancheneinheitliche Tarife:

  • Private Studentische KV
  • Private Pflegepflichtversicherung (Pendant zur Sozialen Pflegeversicherung)
  • Standardtarif, Basistarif, Notlagentarif

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Verfasser: Cornelia Frankenberg, Versicherungsmaklerin, Ilmenau

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