Ablehnungsgründe in der BU-Leistungsprüfung

Gute Nachricht: 78% aller BU-Leistungsanträge werden bewilligt!

Ablehnungsgründe in der BU-Leistungsprüfung

Aus welchen Gründen die restlichen 22% abgelehnt werden, habe ich euch dargestellt.

Ganz oben mit 46% steht „Nichterreichung des BU-Grads“. Die BU leistet i.d.R. ab einem Grad der BU von 50%, dann aber in voller Höhe. Hast du diesen Grad nicht erreicht, dann gibt es keine Leistung. Nicht jede gesundheitliche Einschränkung führt zur Berufsunfähigkeit.

Auf Punkt 2 folgt die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht mit 14%. Wie im letzten Post schon dargelegt, ist es super wichtig, im Antrag alle Fragen vollständig zu beantworten. Passiert das nicht, kann der Versicherer bei einer Prüfung (z.B. im Leistungsfall) den Vertrag rückwirkend ändern, den Vertrag kündigen oder davon zurücktreten.

Die Nichtreaktion des Kunden ist mit 13% auf Rang 3. Oft stellen Kunden einen Leistungsantrag, verfolgen ihn aber nicht weiter, weil sich ihr Gesundheitszustand bessert oder sie ihn vergessen (alles schon erlebt).

Viele Menschen vergessen leider immer wieder, dass Versicherungsbetrug kein Kavaliersdelikt ist. Betrugsfälle und Anfechtung (z.B. wegen arglistigen Verschweigens von Tatsachen) machen 8% der ablehnten BUs aus.

3% der Fälle entfallen auf die Anwendung von Ausschlussklauseln. Bringst du bei BU-Abschluss einen „Vorschaden“ mit (z.B. Meniskusriss), so kann der Versicherer diese vom Versicherungsschutz ausschließen. Solltest du durch die mitgebrachte Beeinträchtigung berufsunfähig werden, leistet der Versicherer nicht.

Die oft gefürchtete abstrakte Verweisung (Versicherer sagt, du könntest ja noch einen anderen Beruf ausüben, und leistet deswegen nicht) und die konkrete Verweisung (du übst selbst aktiv (wieder) einen anderen Beruf aus und der Versicherer leistet nicht) machen zusammen gerade mal 1,2% aller abgelehnten BU-Fälle aus.

Die restlichen 15% sind sonstige Gründe. Dazu zählen unter anderem ausgehandelte Vergleiche oder Kulanzleistungen „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“.

Solltet Ihr vermuten, berufsunfähig zu sein, sucht euch Experten, die euch hierbei begleiten. Ich empfehle hier meine Kollegen vom BU-Expertenservice 👍.

Und wenn du noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung hast, melde dich bei mir:

Jetzt Termin vereinbaren!

#fragconny

Verfasser: Cornelia Frankenberg, Versicherungsmaklerin, Ilmenau

FacebookLinkedInInstagram