Inflation und alles wird teurer. Nicht nur dieses Jahr, sondern immer. Die durchschnittliche Inflationsrate beträgt von 1960 bis 2021 2,6% pro Jahr.
Was heißt das für deine Berufsunfähigkeitsversicherung?
So lange du nicht berufsunfähig bist, wächst dein Versicherungsschutz jährlich über die sog. Beitragsdynamik. Dabei steigen versicherte Rente und Beitrag etwa im gleichen Verhältnis, meist 3% oder 5%. Der Vertrag wächst also aktiv mit deinem Bedarf mit.
Was aber passiert, wenn du irgendwann berufsunfähig wirst? Dann bekommst du eine Rente und zahlst keine Beiträge. Eine Beitragsdynamik gibt es dann auch nicht. Das ist kein Problem, wenn du nicht lange berufsunfähig bist und bald wieder in deinen Beruf einsteigen kannst.
Bist du aber langfristig berufsunfähig, wird die Inflation zum Problem. Denn für eine festgelegte Rente kannst du dir Jahr für Jahr weniger kaufen. Deine Kaufkraft schwindet.
Die Lösung liegt hier im Baustein „garantierte Rentensteigerung“, auch genannt „Leistungsdynamik“ oder „Rentendynamik“. Diese hat mit der o.g. Beitragsdynamik nichts zu tun. Die Leistungsdynamik greift erst dann, wenn du BU-Rente beziehst und keine Beiträge zahlst.
Die garantierte Rentensteigerung legt fest, um welchen Prozentsatz deine BU-Rente im Leistungsbezug jährlich steigt. Es ist also deine garantierte „Gehaltserhöhung“ für die BU-Rente.
Beispiel:
Du hast 2000€ BU-Rente mit 3% Leistungsdynamik versichert und wirst für 5 Jahre berufsunfähig.
Erstes Jahr Berufsunfähigkeit: 2000€ monatliche BU-Rente.
Zweites Jahr: 2.060€ monatliche BU-Rente.
Drittes Jahr: 2.122€ monatliche BU-Rente.
Viertes Jahr: 2.185€ monatliche BU-Rente.
Fünftes Jahr: 2.251€ monatliche BU-Rente.
Je länger du berufsunfähig bist, desto höher wird deine BU-Rente. Das ist ein super Schutz gegen Inflation und sollte in jedem BU-Vertrag enthalten sein.
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#fragconny
Verfasser: Cornelia Frankenberg, Versicherungsmaklerin, Ilmenau