Studium, Nebenjob und Krankenversicherung

Wenn du in Deutschland studierst, bist du gesetzlich familienversichert, pflichtversichert in der studentischen

Krankenversicherung der GKV, freiwillig in der GKV versichert oder hast eine private Krankenversicherung (siehe Post #20).

Wie verhält es sich nun mit der Krankenversicherung, wenn du einen Nebenjob ausübst?

In der Familienversicherung der GKV gilt die Einkommensgrenze von 470€ (2021). Verdienst du regelmäßig mehr, so musst du eigene Beiträge in der studentischen Krankenversicherung zahlen (BAfög, Stipendien, Kindergeld und Wohngeld werden u.a. nicht angerechnet).

Möglichkeiten des Zuverdiensts:
1. Minijob und kurzfristige Beschäftigung
Ein Minijob bis 450€ im Monat oder eine kurzfristige Beschäftigung bis 70 Tage im Jahr haben keinen Einfluss auf deinen Status in der Krankenversicherung. Familienversicherung bleibt nur bestehen, wenn du mit allen Einkünften unter der Verdienstgrenze bleibst.
PKV: Keine Änderung.

2. Werkstudium oder Teilzeitbeschäftigung:
Arbeitszeit max. 20h/Woche während der Vorlesungszeit (Überschreitung für max. 26 Wochen im Jahr).
Du kannst familienversichert bleiben, falls der Verdienst unter 470€ monatlich liegt, Ansonsten greift die studentische KV oder (nach dem 14. Semester oder ab 30) die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV.
PKV: Keine Änderung

3. Vollzeitbeschäftigung:
Wenn du mehr als 20 Wochenstunden auch während der Vorlesungszeit arbeitest, giltst du nicht mehr als hauptberuflich Studierende*r und unterliegst der vollen Sozialversicherungspflicht.
PKV: Endet durch Eintritt der Versicherungspflicht in der GKV (Ausnahme: Einkommen >64.350€/Jahr)

4. Selbstständige oder freiberufliche Nebentätigkeit:
Bei weniger als 20h/Woche bist du familienversichert (bei max. 470€ Einkommen) oder bleibst in der studentischen (oder freiwilligen) GKV.
Bei mehr als 20h/Woche oder einem Einkommen von mehr als 1645€ (2021) oder bei der Beschäftigung von Mitarbeiter*innen gilt die Tätigkeit nicht mehr als neben- sondern als hauptberuflich und du musst dich freiwillig gesetzlich oder privat versichern.
PKV: Wechsel vom Studierenden- oder Beihilfetarif in einen eigenen Volltarif.

Jetzt Termin vereinbaren!

#fragconny

Verfasser: Cornelia Frankenberg, Versicherungsmaklerin, Ilmenau

FacebookLinkedInInstagram