Wann bist du eigentlich berufsunfähig? Wann zahlt die Versicherung?
Das ist eine der Kernfragen, die ich in jedem Beratungsgespräch beantworte.
- Es muss eine Ursache vorliegen. Das ist i.d.R. eine Krankheit oder die Folge eines Unfalls, aber auch Kräfteverfall zählt dazu. Manche Versicherer decken altersmäßigen Kräfteverfall ab, andere nur den mehr als altersbedingten Kräfteverfall.
- Die Ursache muss dich in der Ausübung deiner beruflichen Tätigkeit, so wie du sie in gesunden Tagen ausgeübt hast, einschränken. Und zwar zu mindestens 50%. Je nach Berufsbild kann diese Einschätzung nach quantitativen (z.B. reine #Arbeitszeit) oder qualitativen (z.B. #Schlüsseltätigkeiten) Gesichtspunkten erfolgen.
- Die Einschränkung muss mindestens 6 Monate voraussichtlich vorliegen oder bereits vorgelegen haben, das ist der sog. Prognosezeitraum.
- Die Einschränkung muss ärztlich nachgewiesen werden.
Wenn diese Kriterien erfüllt sind und der Versicherer die Berufsunfähigkeit anerkennt, dann bekommst du deine BU-Rente und zwar in voller, versicherter Höhe, rückwirkend ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit.
Dies ist der häufigste Fall. Abweichungen sind möglich. Manche Versicherer oder auch noch ältere Tarife haben einen längeren Prognosezeitraum (z.B. 3 Jahre) oder eine andere Leistungsstaffel (z.B. anteilige Leistung bei 25% BU, volle Leistung bei 75% BU).
Wie ist das in deinem Vertrag geregelt?
******
Hallo, ich bin Conny 🙋♀️ , Vorsorgespezialistin für Akademikerinnen, und ich helfe dir bei der Absicherung deiner Arbeitskraft 👩🏼💼 und deiner Altersvorsorge 💸, damit du in jeder Lebenssituation unabhängig und selbstbestimmt leben und entscheiden kannst 💜
Cornelia Frankenberg, Versicherungsmaklerin, Ilmenau