Weißt du, was es bedeutet, pflegebedürftig zu sein?
„Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.“ (§14 SGB XI)
Zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit werden folgende sechs Lebensbereiche betrachtet:
- Mobilität
Sitzen, Positionswechsel, Fortbewegung, Treppensteigen, etc. - Kognitive und Kommunikative Fähigkeiten
Beinhaltet u.a. Orientierung in Zeit und Raum , Haushaltsführung, Erinnerungsvermögen, Treffen von Entscheidungen, Kommunikation… - Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
z.B. Unruhe, Ängste, Aggression, Verhaltensauffälligkeiten, Depression usw. - Selbstversorgung
Dazu gehören Körperpflege, An- und Auskleiden, Nahrungszubereitung, Essen Trinken, Toilettengang… - Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
in Bezug auf Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche und Einhalten einer Diät - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte,
insbesondere Gestaltung des Tagesablaufs, sich selbst
beschäftigen, Planungen und Kontaktpflege
Je nach Schwere der Beeinträchtigung kann dann ein Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung) vergeben werden.
In Deutschland gibt es eine Pflicht zur Pflegeversicherung und üblicherweise gilt: Pflege folgt Kranken. Du bist also in der Regel auch dort pflegeversichert, wo du deine Krankenversicherung hast. Diese Absicherung ist jedoch nur eine Teilabsicherung. Einen Großteil der Pflege- und Unterbringungskosten musst du trotzdem selbst tragen!
Verfasser: Cornelia Frankenberg, Versicherungsmaklerin, Ilmenau