Die Heilfürsorge – Was ist das?

Wenn du bei der Polizei oder der Bundeswehr bist, ist dir dieser Begriff nicht unbekannt: Die (freie) Heilfürsorge.

Die Heilfürsorge ist die staatliche Gesundheitsversorgung für Bedienstete mit besonderer gesundheitlicher Gefährdung. Sie umfasst z.B. die truppenärztliche Versorgung für Soldat/innen und die medizinische Versorgung für Polizeivollzugsbeamte und Justizvollzugsbeamte. Im Prinzip ist es die Krankenversicherung für Uniformierte.

Wer genau heilfürsorgeberechtigt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. der Dienststelle (Bund oder Länder) und der Berufsgruppe.

Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn du umfangreichere Leistungen haben möchtest, kannst diese über private Ergänzungstarife absichern.

Was über die Heilfürsorge aber auf keinen Fall abgedeckt ist, sind Leistungen im Pflegefall. Deswegen ist jede heilfürsorgeberechtigte Person gesetzlich verpflichtet, eine eigene Pflegepflichtversicherung abzuschließen.

Familienangehörige (Ehegatten und Kinder) können übrigens keine Leistung aus der Heilfürsorge erlangen. Sie sind jedoch i.d.R. beihilfeberechtigt und benötigen zusätzlich zur anteiligen staatlichen Gesundheitsfürsorge (Beihilfe) eine separate Krankenversicherung.

Endet die Versorgung in der Heilfürsorge und eine Beamtenverhältnis bleibt bestehen, z.B. nach Abschluss der Ausbildung, mit Eintritt von Dienstunfähigkeit oder mit der Pensionierung, so entsteht ein Anspruch auf Beihilfe. Hier übernimmt die Dienststelle einen Teil der Krankheitskosten.

Für den Rest der Krankheitskosten wird eine private Krankenversicherung benötigt. Da hier zum Vertragsschluss Gesundheitsfragen gestellt werden, ist es dringend angeraten, sich bereits frühzeitig um eine sog. Anwartschaft zu kümmern. Diese ist deine Eintrittskarte in die private Krankenversicherung.

Übrigens:
Soldat/innen auf Zeit, die mindestens 4 Jahre gedient haben, beziehen nach dem Dienstzeitende Übergangsgebührnisse. Für ab 2019 ausgeschiedene Soldat/innen besteht hier die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Wahl.

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Verfasser: Cornelia Frankenberg, Versicherungsmaklerin, Ilmenau

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