Die Tierhalterhaftpflicht für Hund und Pferd

Haustiere sind Familienmitglieder und Haustiere kosten Geld. Neben Anschaffung, Futter, Unterbringung und Tierarztkosten können noch ganz andere Kosten auf euch zukommen. Und zwar dann, wenn euer Liebling einer fremden Person einen Schaden zufügt.⁠

Schäden durch Kleintiere wie Katzen, Hamster oder Wellensittiche sind im Rahmen eurer Privathaftpflicht abgesichert.⁠
Für Hunde und Pferde braucht Ihr dagegen eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung.⁠

Diese greift dann, wenn euer Tier einen Personen- oder Sachschaden oder einen daraus resultierenden Vermögensschaden verursacht.⁠

Typische Beispiele finden wir dort, wo sich Tiere erschrecken:⁠
Ein Hund reißt sich los und rennt auf die Straße. Dort verursacht er einen Verkehrsunfall. Ein erschrecktes Pferd tritt aus und trifft ein Auto oder, schlimmer noch, eine Person mit dem Hinterhuf.⁠

Die Hauptaufgabe der Versicherung ist, euch freizustellen, das heißt der Versicherer übernimmt die Abwicklung des Schadens und Ihr müsst euch nicht selbst darum kümmern. Die Versicherung prüft, ob Ihr für den Schaden durch euer Tier haftbar gemacht werden könnt. Falls ja, dann wird der Schaden bezahlt, falls nein, dann wehrt der Versicherer die unberechtigten Ansprüche ab.⁠
Für euer Tier gehört diese Versicherung also zur Grundausstattung!⁠

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung ist in sechs Bundesländern Pflicht: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Ein guter Tarif sichert u.a. auch Mietsachschäden (z.B. in der Miet- oder Ferienwohnung), Schäden im Ausland und Turnierteilnahme ab und greift auch dann, wenn jemand fremdes euren Hund ausführt. Auch Welpen sind häufig bis zu einem bestimmten Alter mitversichert.⁠

Die Pferdehalterhaftpflicht ist keine Pflichtversicherung aber nicht weniger wichtig! Gute Tarife beinhalten auch hier Turnierteilnahme, Mietsachschäden (z.B. am Stall), Auslandsschäden, Reiten/Führen ohne Zaumzeug, Besitz/Gebrauch von Tiertransportanhängern und Mitversicherung von Fremdreitern und Reitbeteiligungen. Auch hier sind oftmals Fohlen für eine gewisse Zeit mitversichert.⁠
⁠⁠
#fragconny

Verfasser: Cornelia Frankenberg, Versicherungsmaklerin, Ilmenau

FacebookLinkedInInstagram