Die Deliktunfähigkeit in der Haftpflichtversicherung

Fügst du einer dritten Person vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zu, musst du dafür haften und Schadenersatz leisten. So steht es im § 823 BGB.

Das gilt jedoch nur dann, wenn du in der Lage bist, eine unerlaubte Handlung zu begehen und dafür auch zur Verantwortung gezogen zu werden. Das nennt man dann Deliktfähigkeit.

Für Kinder gilt das in der Regel nicht. Lasst uns dazu kurz ins Gesetz schauen, bevor wir über die Private Haftpflichtversicherung (PHV) sprechen.

Im § 828 BGB ist die Deliktfähigkeit von Kindern geregelt:

Alter 0-6 (nicht deliktfähig):
„Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.“ (§ 828 (1) BGB)

Alter 0-10 (nicht deliktfähig im Straßenverkehr):
„Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, (…) nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.“ (§ 828 (2) BGB)

Alter 7/11-18 (eingeschränkt deliktfähig):
„Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.“ (§ 828 (3) BGB)

Die PHV leistet dann, wenn man für den Schaden auch verantwortlich ist. Wird in einem Schadenfall Deliktunfähigkeit festgestellt, so liegt keine Verantwortung für den Schaden und somit keine Haftung vor.

Damit gibt es keine Leistung aus der Haftpflichtversicherung und der oder die Geschädigte geht leer aus. Das ist in den meisten Fällen äußerst unbefriedigend für beide Seiten.

Gute PHV-Tarife haben die Klausel „Leistung bei Deliktunfähigkeit“ eingeschlossen. Durch diese Klausel darfst du dann selbst entscheiden, ob der Schaden bezahlt werden soll oder nicht.

Das ist für dich eine tolle Möglichkeit, den Frieden zu wahren, wenn dein Kind mit einem Stein Herzchen auf Nachbars Auto malt.

#fragconny

Verfasser: Cornelia Frankenberg, Versicherungsmaklerin, Ilmenau

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