§ 276 (2) BGB:
„Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.“
Im Privatrecht unterscheidet man zudem in einfache und grobe Fahrlässigkeit, wobei die einfache Fahrlässigkeit dem o.g. Gesetzestext entspricht. Der Begriff der groben Fahrlässigkeit ist im Gesetz nicht definiert, wurde aber im Lauf der Zeit durch Rechtsprechung konkretisiert.
Grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde. Vor allem dann, wenn plausible und normalerweise zu erwartende Überlegungen außer Acht gelassen werden.
Was passiert, wenn durch grobe Fahrlässigkeit ein Versicherungsfall eintritt?
- Private Haftpflichtversicherung
In der PHV sind Schäden durch Fahrlässigkeit versichert. Dabei wird nicht zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden. - Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
Wurde ein Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, so kann der Versicherer die Entschädigung im Verhältnis zur Schwere der Schuld kürzen (sog. Quotelung). Viele Versicherer verzichten mittlerweile auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Hier musst du ins Kleingedruckte schauen. Schadenbeispiele sind die vergessene Kerze, die einen Brand verursacht oder das gekippte Fenster, welches bei Abwesenheit einen Einbruchdiebstahl ermöglich. - KFZ-Versicherung
Die KFZ-Haftpflicht leistet gegenüber dritten auf jeden Fall. Hast du den Schaden grob fahrlässig verursacht, kann der Versicherer dich in Regress nehmen und bis zu 5.000€ von dir zurückfordern. In der Kaskoversicherung kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Viele Versicherer verzichten mittlerweile teilweise auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Schau auch hier in die Versicherungsbedingungen. Als grobe Fahrlässigkeit zählt hier z.B. das Bedienen des Smartphones während der Fahrt (Ablenkung) oder das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, aber auch das Überfahren eines Stoppschilds.
Grobe Fahrlässigkeit kommt öfter vor, als du vielleicht denkst. Insbesondere zählen „hätt ich ja wissen können“ und „wird schon gut gehen“ dazu.
#fragconny #grobefahrlässigkeit #versicherungsfall #49
Die Beiträge #fragconny werden auf Instagram und Facebook auf meinem Profil @ilmfinanz veröffentlicht.
Verfasser: Cornelia Frankenberg, Versicherungsmaklerin, Ilmenau