Die Gliedertaxe begegnet uns in der Unfallversicherung. Sie dient dazu, die Höhe der
Versicherungsleistung nach einem Unfall möglichst objektiv zu bestimmen.
Dabei wird jedem Körperteil ein sogenannter Taxwert zugeordnet.
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft hat u.a. folgende Mindestempfehlungen ausgegeben (viele Versicherer bieten aber sehr viel bessere Taxen):
Ganzer Arm – 70%
Bein bis über Mitte des Oberschenkels – 70%
Kompletter Fuß – 40%
Ein Auge – 50%
Bleibt nach einem Unfall ein dauerhafter Schaden, so werden die geschädigten Körperteile begutachtet und geschaut, in welchem Maße sie eingeschränkt sind. Von einer leichten Beeinträchtigung (z.B. erschwerter Fußhub oder leichte Sehminderung) bis zur vollkommenen Funktionsunfähigkeit (z.B. Blindheit, komplette Lähmung oder Verlust der Gliedmaßen) wird die Beeinträchtigung auch wieder in % angegeben. Die Invalidität eines Körperteils bemisst sich dann aus dem Produkt von Gliedertaxe und Beeinträchtigung (Vorschäden werden rausgerechnet).
Taxwert Fuß: 40%
Beeinträchtigung durch den Unfall: 50%
Ergibt einen Invaliditätsgrad von 40% x 50% = 20%
Verfasser: Cornelia Frankenberg, Versicherungsmaklerin, Ilmenau