Was ist die vorvertragliche Anzeigepflicht?

Die vorvertragliche Anzeigepflicht (vvA) ist im §19 VVG geregelt und besagt kurz und knapp:
„Sag die Wahrheit, sonst gibt es Ärger!“

Bei Beantragung eines Versicherungsvertrags stellt dir der Versicherer Fragen. Dies dient dazu, einzuschätzen, ob bei dir ein höheres Risiko vorliegt, also ob bei dir ein Versicherungsfall häufiger eintritt oder gravierender ausfällt. In der Berufsunfähigkeitsversicherung sind dies z.B. die Fragen nach dem Beruf, nach der Gesundheitshistorie und deinen Hobbys, in der Sachversicherung z.B. die Frage nach Vorschäden.

Der Versicherer hat dann die Möglichkeit, dich zu normalen Konditionen zu versichern, oder, wenn dein Risiko erhöht ist, dir ein Angebot mit individuellen Konditionen zu erstellen (z.B. Zuschlag, Ausschluss oder in der Sachversicherung eine Selbstbeteiligung). Er kann aber auch den Versicherungsschutz ablehnen.

Du bist nach §19 VVG verpflichtet, alle Fragen, die dir der Versicherer zur Risikoermittlung in Textform gestellt hat, wahrheitsgemäß zu beantworten (§19 Abs. 1 VVG). Tust du das nicht, kann der Versicherer dein Risiko nicht korrekt einschätzen.

Die Folgen einer Verletzung der vvA können sein:

  1. Rücktritt des Versicherers vom Vertrag bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der vvA (§19 Abs. 2 VVG)
  2. Anfechtung des Vertrags bei arglistiger Täuschung (§123 BGB)
  3. ansonsten Kündigung des Vertrags innerhalb eines Monats (§19 Abs. 3 VVG)

Der Versicherer darf nicht kündigen oder zurücktreten, wenn:

  1. Die vvA nicht vorsätzlich verletzt wurde UND
  2. Er den Vertrag auch (zu ggf. anderen Bedingungen) geschlossen hätte, wenn er von den verschwiegenen Tatsachen gewusst hätte.
    In diesem Fall kann er rückwirkend den Vertrag anpassen (in der BU z.B. rückwirkende Ausschlussklausel oder Zuschlag) (§19 Abs. 4 VVG).

Für dich bedeutet das: Gib Acht bei der Antragstellung, sonst stehst du im Zweifel ohne Versicherungsschutz da. Wenn dir nicht alle Informationen vorliegen (z.B. Gesundheitsdaten oder Vorschäden), dann hole sie ein, arbeite sie auf und frage vor Antragstellung anonymisiert beim Versicherer an (Risikovoranfrage).

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#fragconny

Verfasser: Cornelia Frankenberg, Versicherungsmaklerin, Ilmenau

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