Wohnriester wurde 2008 als Antwort auf die abgeschaffte Eigenheimzulage geschaffen. Eine selbst genutzte Immobilie im Alter wird hier als Teil der Altersvorsorge gesehen und somit auch gefördert.
Dabei kannst du bereits vorhandenes Kapital aus einem Riester-Vertrag entnehmen und als Eigenkapital bei Immobilienerwerb einsetzen (es ist übrigens egal, ob Riesterrente, Riester-Bausparer oder Riester-Fondssparplan) oder damit später ein endfälliges Darlehen tilgen.
Du kannst auch ein reines Riester-Darlehen aufnehmen und dafür Förderung erhalten.
Für den Wohnriester gibt es viele Voraussetzungen. So muss es deine eigene Immobilie sein (du musst ins Grundbuch eintragen werden). Du musst außerdem selbst darin wohnen und du musst deinen Lebensmittelpunkt dort haben. Außerdem muss die Wohnung innerhalb der EU oder des EWR liegen.
Die Förderung gibt es auch, falls du Pflichtanteile an einer Wohnungsgenossenschaft erwirbst, dir ein besonderes Dauerwohnrecht in einem Pflege- oder Seniorenheim einkaufst oder dein Haus barrierefrei umbaust.
Wohnriester ist langfristig angelegt. Verkaufst du deine Immobilie, ohne innerhalb einer gewissen Frist ein neues Haus zu kaufen oder das Kapital wieder in einen Riestervertrag zu stecken, musst du die Förderung zurückzahlen.
Im übrigen gilt wie auch bei einer normalen Riesterrente die nachgelagerte Besteuerung. Da hier aber im Alter keine Rente ausgezahlt wird, die steuerpflichtig ist, wird ein fiktives Wohnförderkonto angelegt. Alle geförderten Beiträge werden hier erfasst und jährlich mit 2% fiktiv verzinst. Auf diesen Betrag zahlst du dann in der Rente deine Steuern.
Interessierst du dich für die Nutzung von Wohnriester, so lass dich umfassend beraten. Es gibt hier viele Randbedingungen, die für die volle Förderung und den reibungslosen Ablauf erfüllt sein müssen.
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Verfasser: Cornelia Frankenberg, Versicherungsmaklerin, Ilmenau