Wenn du studierst, bist du ebenso verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben, wie alle anderen auch.
Zu Beginn deines Studiums wirst du versicherungspflichtig in der GKV.
Meistens greift hier die kostenfreie Familienversicherung, sodass du keine eigenen Beiträge bezahlen musst. Sollte diese nicht greifen (z.B. weil du zu viel im Nebenjob verdienst, du nicht mehr Kindergeldberechtigt bist oder deine Eltern privat versichert sind), wird der studentische Beitrag in deiner gewählten GKV fällig (ca. 100€/Monat incl. Pflegeversicherung).
Dieses Angebot der gesetzlichen Kassen gilt aber nur bis zum 14. Semester, spätestens aber bis zum 30. Lebensjahr. Danach ist eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV möglich. Dabei wird ein fiktives Mindesteinkommen von 1096,67€ (2021) zugrunde gelegt. Davon 14% GKV-Beitrag + Beitrag zur Sozialen Pflegeversicherung macht (je nach Kasse) etwa 190-200€ Monatsbeitrag.
Du bist allerdings nicht verpflichtet, in der GKV zu sein. Zu Beginn deines Studiums kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen und dich privat versichern. Das wird z.B. gerne von Beihilfeberechtigten gewählt, wenn eine Familienversicherung in der GKV nicht möglich ist. Dann ist nämlich oft der Beitrag in der PKV günstiger als der studentische GKV-Beitrag.
Achtung: Diese Entscheidung lässt sich für die Dauer des Studiums nicht rückgängig machen. Die Beihilfeberechtigung endet meist mit dem Bezug des Kindergelds und dann muss ein deutlich höherer Beitrag gezahlt werden. Je nach Versicherungsunternehmen gibt es, insbesondere, wenn man Vorerkrankungen hat, dann nur eine begrenzte Auswahl an Tarifen, in die gewechselt werden kann und das kann sehr teuer werden.
Ein Wechsel in die PKV ist auch nach dem Ende der studentischen Versicherung in der GKV (s.o.) möglich.
Wie immer gilt: Lass dich deiner persönlichen Situation entsprechend umfassend beraten!
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#fragconny
Verfasser: Cornelia Frankenberg, Versicherungsmaklerin, Ilmenau