Die Rechtsschutzversicherung ist sehr sinnvoll und schützt dich in vielen Rechtsstreitigkeiten vor dem finanziellen Ruin. Schadenbeispiele findest zu zu Hauf bei jedem Versicherer.
Es gibt aber auch viele Bereiche, in denen sie nicht greift. Das liegt daran, dass so ein Versicherungsprodukt kalkulierbar und bezahlbar bleiben muss.
Wären die folgenden Punkte mitversichert, würde dein Versicherungsbeitrag ins Unermessliche steigen.
1. Streitigkeiten in Ehe-, Scheidungs- und Unterhaltssachen 👨👩👧👦
Diese werden an deutschen Gerichten tagtäglich verhandelt und sind kostentechnisch „Privatvergnügen“. Bei einigen wenigen Versicherern kann man solche Streitsachen gegen einen Zusatzbeitrag und eine längere Wartezeit (1-3 Jahre) einschließen.
2. Erbschaftsstreitigkeiten ⚰️
Gestorben wird immer und somit wird auch vererbt. Die Rechtsschutzversicherung ist hier raus. Vorsorgen kann man hier, indem innerhalb der Familie bereits zu Lebzeiten das Thema besprochen wird. Die gesetzliche Erbfolge führt leider oft zu großen Erbengemeinschaften. Hängt dann bei einem der Erben noch ein Amt mit drin (z.B. Jobcenter bei ALG II, Jugendamt bei minderjährigen Erben), ist das Chaos perfekt.
Lasst euch und eure Angehörigen fachlich umfassend beraten und macht ein Testament (und am besten gleich noch eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Sorgerechtsverfügung).
3. Hausbau und Grunderwerb 🏠
Alles, was Kauf- und Verkauf eines Grundstücks angeht, was die Planung, den Bau und die Finanzierung eines Hauses betrifft, ist in der Regel nicht versichert.
4. u.a. folgende Streitigkeiten ⚖️
-Krieg, Nuklearschäden, Bergbauschäden
-Patent- und Urheberrecht
-Kartell- und Wettbewerbsrecht
-vor Verfassungsgerichten oder dem EuGH
-in Insolvenzverfahren
-in Asyl- und Ausländerrechtsverfahren
etc.
5. „Ich brauche jetzt ganz schnell eine Rechtsschutzversicherung 😱“
ist das Pendant zu „mein Haus brennt, kann ich es jetzt noch gegen Feuer versichern?“
Dann ist es für diesen Streit zu spät. Die Versicherung prüft immer, wann der Rechtsstreit begonnen hat. Liegt das vor dem Vertragsbeginn und vor Ablauf der Wartezeit, gibt es keine Leistung.
#fragconny
Verfasser: Cornelia Frankenberg, Versicherungsmaklerin, Ilmenau