Zum Weltfrauentag an dieser Stelle folgende Nachricht:
Es spielt für eine Versicherung überhaupt keine Rolle, welches Geschlecht du hast.
Bis 2012 war das anders. Da wurde im Versicherungsantrag immer nach dem Geschlecht gefragt (und „divers“ war damals noch keine Option) und auch der Beitrag für die Versicherung war geschlechtsabhängig kalkuliert 👩👨.
Frauen leben im Schnitt etwa 5 Jahre länger als Männer, sind aber auch häufiger beim Arzt und werden öfter berufsunfähig. Daher mussten sie höhere Beiträge für Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen bezahlen.
Männer sterben früher und sind statistisch gesehen etwas risikofreudiger. Daher waren für sie die Beiträge für Risikolebensversicherungen, aber auch KFZ-Versicherungen etwas höher.
Dies entsprach dem sogenannten individuellen Äquivalenzprinzip, bei dem der persönliche Versicherungsbeitrag zum individuellen Risiko passen muss (höheres Risiko –> höherer Beitrag – und umgekehrt). Der Beitrag richtete sich nach objektiven Kriterien wie Alter, Geschlecht, Beruf und vielen mehr 🤓.
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist nach Artikel 21 und 23 jegliche Diskriminierung wegen des Geschlechts verboten und mit Wirkung zum 21.12.2012 (nach einer Übergangsfrist von 5 Jahren) galt das auch für Versicherungen. Somit durfte das Geschlecht nicht mehr als Kriterium zur Risiko- und Beitragsermittlung herangezogen werden, es wurde also für die Beitragsermittlung unerheblich ☝️.
Und was die Vermittlung und Beratung zu Versicherungen angeht: Nur 13% aller Versicherungsmakler sind weiblich und nur 1% sind weiblich und jünger als 40 Jahre. (Der durchschnittliche Versicherungsmakler ist männlich und älter als 50.) Hier ist noch viel Potential für Frauenpower 💪👩!
In diesem Sinne einen schönen Frauentag 🌺!
#fragconny
Verfasser: Cornelia Frankenberg, Versicherungsmaklerin, Ilmenau, veröffentlicht am 08.03.2021